§22 des BDSG neu (Bundesdatenschutz Gesetz) definiert Arztpflichten

Nach Artikel 9 DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) handelt es sich bei Gesundheitsdaten um „besondere Daten“, die durch spezielle technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) geschützt werden müssen. Spezifiziert werden diese Anforderungen auf Bundesebene in §22...