Kompetenzen

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Professionelle Supervision zur beruflichen Qualitätssicherung und persönlichen Weiterentwicklung.

Supervision ist ein gut etabliertes, professionelles Angebot in Arbeitsprozessen und beruflichen Bezügen.

Nunmehr auch bei Gericht und in der Anwaltschaft dient sie als strukturelles Verfahren ganz allgemein der Verbesserung der beruflichen Arbeit, indem sie Reflexionsräume schafft und ein vertieftes Verstehen der beruflichen Realität ermöglicht.

Dabei werden in Einzel- oder Gruppensupervisionen Fallbeispiele und Fragestellungen aus dem beruflichen Alltag aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet, um neue Möglichkeiten des fachlichen Herangehens im konkreten Fall zu schaffen.

Mediation

Mediatoren helfen im Konfliktfall als allparteiliche Vermittler. Probleme tauchen überall dort auf, wo Menschen mit verschiedenen Interessen, Zielen und Bedürfnissen zusammentreffen. Das kann in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder in anderen Bereichen wie z. B. im Arzthaftungsfall, in der Familie oder Unternehmen sein.

Eine Mediations-Sitzung ist ein strukturiertes Gespräch zwischen allen Konfliktparteien, das von einem neutralen Drittem, dem Mediator/der Mediatorin, geleitet wird.

Dabei geht es weder um Schuld noch um ‚richtig‘ oder ‚falsch‘. Mit Hilfe des neutralen Dritten wird nach einer Lösung gesucht, die alle Konfliktbeteiligten als fair empfinden.

Gütestelle

Als staatlich anerkannte Gütestelle i.S.d. § 794 I Nr. 1 ZPO, § 45 JustizG NRW kann RA Zurstraßen den Mandanten/Auftraggebern eine vollstreckbare Ausfertigung der Güte- bzw. Mediationsvereinbarung dokumentieren.

Dies bedeutet für den Auftraggeber, dass die abschließende Vereinbarung erforderlichenfalls auch im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann, wenn sie aus irgendeinem Grunde von einem Beteiligten nicht freiwillig vollzogen wird (Vermeidung Folgeprozess)
Durch die Anrufung der Gütestelle wird die Verjährung gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB). Ansonsten tritt diese Wirkung regelmäßig nur im Falle einer Klage ein oder wenn ein Mahnbescheid beantragt wird.

Aus den vor der Gütestelle protokollierten Vereinbarungen findet die Zwangsvollstreckung statt (§ 794 Abs.1 Nr. 1 ZPO). Ansprüche aus derartigen Vereinbarungen verjähren erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs.1 Nr. 4 BGB).
Auf diese Weise können sehr kostengünstig Vollstreckungstitel erwirkt werden.

Verfahrensordnung – hier klicken

Rechtliche Cyber Assistance Leistungen

Die Themen Cyberschutz und Informationssicherheit haben viele Facetten. Zunehmend werden auch rechtliche Aspekte bei der Prävention und der Schadensregulierung diskutiert. Ein wichtiger Bereich innerhalb der Präventionsmaßnahmen ist die Evaluierung der Haftungsregelungen im Schadensfall.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Zuordnung möglicher Haftungsrisiken sehr lückenhaft ist. Wenn die Klärung der Verantwortlichkeiten für IT Sicherheits-Aufgaben erst nach Eintreten eines Schadens erfolgt, ist es meist zu spät für faire Regelungen. Deshalb sollten alle Verträge, die für den Cyberschutz und die IT-Sicherheit relevant sind regelmäßig geprüft bzw. aktualisiert sind.

Dies gilt beispielsweise für die AV-Verträge nach DSGVO, zu denen die folgenden Fragestellungen geklärt sein sollten:

  • Wie gewährleistet der AV Partner nicht nur die Datenschutz-Regelungen sondern auch die Cyberschutz-Risiken für Datenbestände oder Verarbeitungsprozesse, die extern angegriffen werden können?
  • Hat der AV Partner hierzu eine umfassende Cyberversicherung abgeschlossen?
  • Wer haftet für mangelhafte Leistungen eines Servicetechnikers, die zu Cyberschäden führen (z.B. fehlerhafte Installationen von Internet-Schnittstellen)

Auch Mitarbeiterverträge müssen das Thema Informationssicherheit und Cyberschutz adressieren. Die Mitarbeiter sind auf angebotene Schulungen und Einweisungen konkret zu verpflichten.

Zusammen mit den IT Partnern bietet das ArztundRecht-Team umfassende Assistance Leistungen für Versicherer und Versicherte.

 

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