Im Dezember 2019 wurde das neue DVG Gesetz verabschiedet und es ist seit Januar 2020 in Kraft. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Datensicherheit bzw. Informationssicherheit. Nach dem neu gefassten § 75b SGB V werden noch bis Ende des ersten Quartals 2020 Richtlinien für die Datensicherheit durch KBV verabschiedet. Nach Ziffer 4 § 75 b werden diese Richtlinien für Ärzte und Zahnärzte in der Kassenärztlichen Versorgung verpflichtend.

Nach Ziffer 5 wird es Dienstleister geben, die die Arztpraxen mit fachlicher Kompetenz beraten, schulen und laufend auf den neuesten Stand bringen. Das Gesetz gilt aber schon seit Jahresanfang und dies kann auch aus der QM Richtlinie abgeleitet werden, nach der alle relevanten Prozesse in Verfahrensanweisungen in sicherheitsrelevanten Bereichen (z.B. Datenschutz und Informationssicherheit) festzuschreiben sind.