Die Verpflichtung der Vertragsärzte zur Umsetzung des Qualitätsmanagements wird im § 135ff SGB mit der QM Richtlinie des GBA festgeschrieben. In § 4 dieser Richtlinie werden die Anforderungen genau definiert. Unter den Kapiteln „Risikomanagement“ und „Fehlermanagement“ sind auch die wichtigen Komplexe Datenschutz (nach DSGVO und BDSG) und Informationssicherheit nach Digitale Versorgung Gesetz (DVG) rechtskonform umzusetzen.

Die Risiken sind strukturiert in einer „Risk and Gap“ Analyse zu dokumentieren. Dazu werden von Fachleuten erstellte Checklisten empfohlen. Das QM System kann so zum übergeordneten Management System der Arztpraxis werden und konzertierte Rechtskonformität gewährleisten.