DSGVO in Arztpraxen

DSGVO in Arztpraxen

DSGVO in Arztpraxen

Whitepaper „DSGVO in Arztpraxen” (Auszug)

DSGVO in Arztpraxen: Kosten und Einsparungen durch innovative
IT -Lösungen

Die EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) definiert u.a. neue und zusätzliche Anforderungen an die Rechtskonformität speziell von Arztpraxen und Privatkliniken. Innovative IT-Lösungen können helfen, die zunehmende Arzt-Bürokratie zu überwinden.

Die Einführung eines Datenschutz-Managementsystems nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit 2016 auch für Arztpraxen in Deutschland verpflichtend. Zur Spezifizierung der DSGVO Anforderungen wurde auf Bundesebene das BDSG neu (Bundesdatenschutzgesetz neu) ergänzt.

Diese Datenschutzanforderungen im medizinischen Bereich stellen nach der gesetzlichen Forderung nach Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems in Arztpraxen (§§ 136 ff. SGB V) eine neue Dimension für die sogenannte „Arztbürokratie“ dar. Aus dem Bereich der QM-Einführung stehen Daten für den Zeit- und Kostenaufwand zur Verfügung.

Da die Anforderungen an ein digitales Managementsystem für QM und Datenschutz wesentliche Analogien aufweisen, wurde in einer strukturierten Analyse der Zeit- und Kostenaufwand für die Einrichtung eines DSMS nach DSGVO und BDSG „neu“ in der vorliegenden Studie erstellt.

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