Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis
Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis
Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis
Whitepaper „Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis” (Auszug)
Der Datenschutzbeauftragte in der Arztpraxis nach der DSGVO: Fachwissen in E-Health und Medizinrecht erforderlich
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt an den Datenschutzbeauftragten in Arztpraxen und Kliniken speziell hohe Anforderungen, da es im Gesundheitsbereich nach Artikel 9 DSGVO um „besondere Daten“ geht. Außerdem gelten medizinrechtlich spezielle Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Gesundheitsdaten von Patienten sind nach der DSGVO sensible Informationen und damit besonders zu behandeln und zu schützen. Die Differenzierung zwischen kritischen und unkritischen Daten und deren Behandlung setzt qualifiziertes Fachwissen voraus!
In vielen Arztpraxen ist die Benennung eines/einer Datenschutzbeauftragten nach Artikel 37 DSGVO vorgesehen.
Die speziellen Aufgaben für die/den DSB in der Arztpraxis ergeben sich aus Artikel 9 DSGVO aber auch aus anderen medizinrechtlichen Vorschriften, wie z.B. § 135ff SGB V und § GBA QM-RL.
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