Schulungsbedarf Arztpraxen

Schulungsbedarf Arztpraxen

Schulungsbedarf Arztpraxen

Whitepaper „Schulungsbedarf Arztpraxen” (Auszug)

Aktueller Schulungsbedarf in Arztpraxen für Datenschutz, Informations-sicherheit und Qualitäts-management

Aktuelle Rechtsvorschriften zum Datenschutz (DSGVO / BDSG), Informationssicherheit (Digitale Versorgung Gesetz) und im erweiterten Qualitätsmanagement nach GBA-QM Richtlinie definieren den Schulungs- und Fortbildungsbedarf in Arztpraxen im Jahr 2020 neu

Bei den komplexer werdenden Prozessen in Arztpraxen entwickelt sich der Schulungsbedarf im neuen Jahrzehnt deutlich nach oben. In den drei aktuellen Rechtsvorschriften, die intensiv in die Praxisorganisation eingreifen, stehen die Mitarbeiter und ihre Qualifikation und Fortbildung im Mittelpunkt.:

  • Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) stellt in Artikel 39 und 47 DSGVO konkrete Anforderungen an die Orientierung und Schulung der Mitarbeiter zum praktischen Datenschutz.
  • Das Gesetz zur Digitalen Versorgung (DVG) definiert den Mitarbeiter als Dreh- und Angelpunkt innerhalb der Informationssicherheit und verpflichtet zu entsprechenden Schulungen im Rahmen des § 75b (mehr als 80% der Störfälle bei der Datensicherheit sind auf Mitarbeiterfehler und lückenhafte Schulung zurückzuführen).
  • Die im §§ 135 ff. SGB V verpflichtende Einführung des Qualitätsmanagements definiert in §4 der GBA-QM Richtlinie ebenfalls ausdrücklich den korrespondierenden Schulungsbedarf (Absatz 4 „Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen“).

In allen drei Rechtskomplexen (Datenschutz, Informationssicherheit, Qualitätsmanagement) werden sich überschneidende Forderungen an die Schulungspläne für die Mitarbeiter gestellt. Ein synchronisierter Schulungsplan (Curriculum) und koordinierte Datenmanagementsysteme sind aktuelle Schwerpunktthemen zu Beginn des neuen Jahrzehnts.

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